AGB Teilhabe gGmbH

Image
Sozialverbund Südthüringen
Teilhabe gGmbH
Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen
Stand Juli 2026

§ 1 Allgemeines

(1) Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns anerkannt werden.
(3) Einbeziehung und Auslegung dieser Geschäfts- und Verkaufsbedingungen regelt sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Auftraggeber selbst ausschließlich nach deutschem Recht.
(4) Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen werden durch schriftliche Bestätigung wirksam.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile unwirksam sein, soll unter den Parteien gelten, was dem gewollten Zweck im gesetzlich erlaubt Sinn am nächsten kommt.
(6) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Meiningen.
(7) Leistungsort ist grundsätzlich der jeweilige Standort unserer Werkstatt. Wenn aber Leistungen nach ihrer Natur auch außer Haus erbracht werden (z. B. Landschaftspflegeleistungen, Reinigungsleistungen, Winterdienst, Gebäudeservice), dann ist der Ort der Leistung dort, wo der Schwerpunkt der Leistung erbracht wird.
§ 2 Auftragsbestätigung
(1) Telefonische und mündliche Absprachen, Aufträge, Zusicherungen usw., auch seitens unserer Vertreter oder Betriebsangehörigen, bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
(2) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers maßgebend.
(3) Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Mengen-, Maß- und Gewichtsangaben gelten regelmäßig als Annäherungswerte, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt wurden.
(4) Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen bzw. des bestätigten Leistungsumfangs. Das gilt auch für die Be- und Verarbeitung von Materialien unserer Auftraggeber.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Preise gelten ab Werk. Lieferungen werden zuzüglich Fracht und Verpackung berechnet. Dazu wird die gesetzliche Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
(2) Treffen etwa bei Lohnarbeiten oder Leistungen der Landschaftspflege Arbeitsbeschreibungen, welche als Grundlage unserer Preiskalkulation dienen, nicht zu und ergibt sich daraus ein Mehraufwand bei der Auftragsausführung, so sind wir zu Nachberechnungen berechtigt.
(3) Berücksichtigen wir Änderungswünsche des Auftraggebers, so werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(4) Die Zahlungen müssen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei uns.
(5) Verzugszinsen entstehen pro Jahr mit 8% über dem Basiszinssatz, wenn kein Verbraucher am Rechtsgeschäft beteiligt ist, sonst mit 5% über dem Basiszinssatz § 288 II; I BGB.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, wir haben sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor alle Ausführungseinzelheiten klargestellt sind. Die Lieferfristen gelten ab Werk.
(2) Für Fristen von Leistungen, die im Schwerpunkt außer Haus erbracht werden (z. B. Landschaftspflegeleistungen), gilt der vorstehende Absatz § 4 1) entsprechend. Diese Leistungsfristen gelten für den Ort der Leistung.
(3) Die Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Auftraggeber seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt.
(4) Haben wir die Einhaltung eines Termins oder einer Frist zugesichert, muss uns der Auftraggeber bei Verzug schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen.
(5) Ereignisse höherer Gewalt, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Zulieferern eintreten, berechtigen uns, die Liefer- und Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit zu verlängern oder für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
§ 5 Versand und Gefahrübergang
(1) Mit der Übergabe des Materials an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen unseres Werkes, geht die Gefahr, auch bei Lieferung frei Bestimmungsort, an den Auftraggeber über. Das gilt auch bei Versand durch unser eigenes Personal.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Der Eigentumsvorbehalt gilt bei laufender Rechnung auch für unsere Saldoforderung, bzw. bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen den vertragsschließenden Parteien erfüllt sind.
(2) Bei Be- und Verarbeitung der Ware beim Auftraggeber erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache. Be- und Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung der von uns gelieferten Ware, auch die Herstellung neuer Ware, erfolgt stets für uns als Hersteller, ohne dass für uns Verbindlichkeiten daraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Auftraggebers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig auf uns übergeht. Der Auftraggeber verwahrt das (Mit-)Eigentum an der im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichneten Sache mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns.
(3) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.
(4) Die bezüglich der Vorbehaltsware dem Auftraggeber aus jedwedem Rechtsgrund, z. B. aus Verkauf oder gegen Versicherungen oder aus unerlaubter Handlung, entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt dieser bereits jetzt sicherungshalber an uns ab.
(5) Wir sind berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsware geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.
§ 7 Gewährleistung, Abnahme
(1) Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware gerügt werden, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung.
(2) Bei berechtigten und rechtzeitig angezeigten Mängelrügen haben wir ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Auftraggeber Minderung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(3) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren bzw. bei Werkverträgen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung beruhen.
(4) Bei Archivierungsleistungen der Werkstatt sind übergebene Datenträger mit den archivierten Daten von der Werkstatt überlassenen Akten vom Kunden unverzüglich zu prüfen. Bleibt die Leistung der Werkstatt binnen Wochenfrist nach Erhalt der Datenträger unbeanstandet, darf die Werkstatt die Akten vernichten, ohne dass dem Kunden daraus Ersatzansprüche gegen sie erwachsen. Eine Fehlerquote von 1% der Daten ist technisch bedingt und gilt als ordnungsgemäße Leistung.
§ 8 Haftung
(1) Wir haften für die betriebsübliche Sorgfalt, wobei die Haftung begrenzt ist auf die Produkthaftpflichtfälle bei Personen- und Sachschäden in Höhe von 300.000,00 €, sowie bei Vermögensschäden auf 100.000,00 €. Sonst sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Handeln mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
(2) Geht Material des Arbeitgebers bei uns unverschuldet unter oder verschlechtert es sich, so trägt der Auftraggeber das Risiko.
(3) Stellt uns der Auftraggeber Materialien zur Verfügung, deren Mängel oder Fehler eine Bearbeitung erschweren oder gar unmöglich machen, so haben wir Anspruch auf Vergütung der Mehrkosten bzw. der von uns geleisteten Arbeit.
§ 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Vertragsparteien ist Meiningen.
AGB Download
(opens in a new tab)

So erreichen Sie uns

Telefon

03681 / 123 456-7

Adresse

Rohrer Straße 2b, 98617 Meiningen